Arbeitsrecht

Annett Teichmann - Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist Teil des Zivilrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Man kann sagen, dass das Arbeitsrecht die Rahmenbedingungen dafür setzt, was die Vertragsparteien üblicherweise durch den Arbeitsvertrag noch individuell regeln. Gerne vertrete ich Sie im Zusammenhang mit Kündigungen des Vertrages, Abmahnungen und Durchsetzung von Ansprüchen.

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