Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwältin

Das Mietrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Eine Besonderheit dieses Rechtsgebietes ist, dass neben den Vorschriften des BGB Kenntnis gerichtlicher Entscheidungen erforderlich ist, denn die Rechtsprechung hat die Normen des BGB entscheidend ausgelegt. Alle Probleme im Zusammenhang mit Mietverträgen, Betriebskostenabrechnungen, Kündigung von Mietverträgen, Mängeln am Mietobjekt, Schönheitsreparaturen sowie Mietminderung können Sie gemeinsam mit mir klären.

Das Wohnungseigentumsrecht ist zwar ebenfalls Teil des Zivilrechts, hat aber das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) als eigenständige zentrale Norm. Ich helfe gern bei Fragen bzw. gerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Rechten und Pflichten als Wohnungseigentümer, von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, der Verwaltung der Immobilie.

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