Ich bearbeite das gesamte Rechtsgebiet Zivilrecht. Das Zivilrecht wird auch als Privatrecht bezeichnet, denn es regelt die Rechtsbeziehungen von Privatpersonen, aber auch von Privatpersonen und Unternehmen untereinander. Die zentrale Norm dieses Rechtsgebietes ist das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch.
Alle Streitigkeiten aus Kaufvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag, Darlehensvertrag sowie Forderungen auf Schadensersatz werden aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften des BGB analysiert und schlussendlich durch das Gericht entschieden.
Aber auch für das Erbrecht findet man im BGB zentrale Normen, um seinen letzten Willen durchsetzungsfähig zu regeln und Streitigkeiten klären zu können.